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   BPatG, 10.02.2004 - 27 W (pat) 201/03   

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BPatG, 10.02.2004 - 27 W (pat) 201/03 (https://dejure.org/2004,30046)
BPatG, Entscheidung vom 10.02.2004 - 27 W (pat) 201/03 (https://dejure.org/2004,30046)
BPatG, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 27 W (pat) 201/03 (https://dejure.org/2004,30046)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 10.02.2004 - 27 W (pat) 201/03
    Es bestehen aber keine konkreten Anhaltspunkte für die Annahme, dass sie dieser Bezeichnung in Verbindung mit Lederwaren und Regenschirmen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder sie stets nur als solches und nicht als betriebliches Unterscheidungsmittel auffassen (vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 10.02.2004 - 27 W (pat) 201/03
    Da sich seither aber weder im Bereich der Bekleidung noch erst recht der Lederwaren eine als "Cosmopolitan Style" gängige und bekannte Moderichtung herausgebildet hat, ist - anders als etwa bei Bezeichnungen wie Urban, City oder Country, die auch ohne den Zusatz "Style" oder "Wear" als Eigenschaftsangabe verständlich sind - ein konkretes Bedürfnis der Mitbewerber an der Verwendung des für sich allein nicht üblichen Begriffs "Cosmopolitan" in Verbindung mit Lederwaren und Regenschirmen nicht erkennbar (vgl. auch BGH GRUR 1997, 627 - à la carte; 2002, 64 - INDIVIDUELLE).
  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

    Auszug aus BPatG, 10.02.2004 - 27 W (pat) 201/03
    Da sich seither aber weder im Bereich der Bekleidung noch erst recht der Lederwaren eine als "Cosmopolitan Style" gängige und bekannte Moderichtung herausgebildet hat, ist - anders als etwa bei Bezeichnungen wie Urban, City oder Country, die auch ohne den Zusatz "Style" oder "Wear" als Eigenschaftsangabe verständlich sind - ein konkretes Bedürfnis der Mitbewerber an der Verwendung des für sich allein nicht üblichen Begriffs "Cosmopolitan" in Verbindung mit Lederwaren und Regenschirmen nicht erkennbar (vgl. auch BGH GRUR 1997, 627 - à la carte; 2002, 64 - INDIVIDUELLE).
  • BPatG, 21.11.2006 - 27 W (pat) 215/05
    Da die Frage, ob sich jemand als "glücklicher Mann" empfindet, im Wesentlichen von seiner rein subjektiven, objektiv nicht überprüfbaren Eigeneinschätzung abhängt, kommt die angemeldete Wortfolge als Beschreibung möglicher Merkmale der beanspruchten Waren und Dienstleistungen von Vornherein weder objektiv noch in den Augen der angesprochenen Verkehrskreise in Betracht (so auch BPatG 27 W (pat) 240/03 - DIVA'S; 27 W (pat) 97/99 - jet set; 27 W (pat) 32/03 - BEAUTIFUL PEOPLE; s. a. BPatG, 27 W (pat) 201/03 - Cosmopolitan; 27 W (pat) 156/05 - Sexy Something; 27 W (pat) 85/95 - HAPPY; 26 W (pat) 5/00 - Happy Family Haus; 28 W (pat) 44/97 - Happy Family; 29 W (pat) 36/99 - HAPPY BOOKS; sämtliche vorgenannten Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
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